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Zugang ist nicht Handlungsmacht · Ausgabe 1

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Ich möchte mit einem ländlichen Existenzsicherungsprojekt beginnen, an dem ich einmal mitgearbeitet habe. Die Grundidee klang vernünftig.

Frauen schliessen sich zu Selbsthilfegruppen zusammen, sogenannten Self-Help Groups (SHG). Sie erhalten Zugang zu günstigen Krediten. Damit sollen sie kleine Geschäfte gründen, das Einkommen ihres Haushalts stärken und sich Schritt für Schritt aus der Armut herausarbeiten können.

Die Frauen bekamen also Zugang zu Krediten. Ihre Namen standen als Begünstigte in den Unterlagen. Auf dem Papier liess sich zählen, wie viele Frauen einen Kredit erhalten hatten, und melden, dass das Geld bei ihnen angekommen war.

Wir gingen zu ihnen nach Hause, um herauszufinden, was danach geschehen war.

In etlichen Fällen hatte faktisch der männliche Haushaltsvorstand den Kredit übernommen und für seine eigenen Zwecke verwendet. In anderen Fällen war das Geld an einen lokalen Politiker weitergereicht worden. Die Frau, die als Begünstigte eingetragen war, hatte die Kontrolle vielleicht bewusst abgegeben, vielleicht auch ohne es zu merken. So oder so: Ein Kredit auf ihren Namen hiess nicht unbedingt, dass sie über das Geld verfügte, darüber entschied, wofür es ausgegeben wurde, oder selbst etwas davon hatte. Wer nur die Unterlagen ansah, konnte diese Wirklichkeit kaum erkennen.

Das war Teil eines schnellen Social-Audit-Pilotprojekts, das wir in 62 Dörfern durchführten. Wir verglichen, was die Unterlagen sagten, mit dem, was uns die Frauen erzählten, als wir sie tatsächlich besuchten. Der veröffentlichte Social-Audit-Bericht umfasst 62 Dörfer. Er weist ₹76,04,744 an mutmasslicher Zweckentfremdung oder Unregelmässigkeiten aus und verzeichnet getrennt davon ₹11,00,790, die während der Audit-Besuche aus Zweckentfremdung zurückgeholt wurden, sowie ₹3,16,860 an Kreditrückzahlungen. Das sind nicht dieselben Kategorien, und keine dieser Zahlen misst alle späteren Rückflüsse.1

Social Audits leisten etwas ganz Einfaches und zugleich Wirkungsvolles. Sie holen Informationen aus einem amtlichen System heraus und bringen sie dorthin, wo die Menschen, die darin beschrieben werden, sich zusammentun und sie überprüfen können.

Social Audit in Tamil Nadu, 2016, 62 Stichprobendörfer. Exakte Beträge aus dem Bericht: ₹76,04,744 als Unregelmässigkeiten oder mutmassliche Zweckentfremdung beanstandet; getrennt davon ₹11,00,790 während der Besuche zurückgeholt und ₹3,16,860 an Kreditrückzahlungen. Beanstandete Summen sind keine Gerichtsurteile, die Rückflüsse keine abschliessende Schadensbilanz. Quelle: Social Audit Report Part I, S. 23 und 32.
Abbildung 1. Social Audit in Tamil Nadu, 2016, 62 Stichprobendörfer. Exakte Beträge aus dem Bericht: ₹76,04,744 als Unregelmässigkeiten oder mutmassliche Zweckentfremdung beanstandet; getrennt davon ₹11,00,790 während der Besuche zurückgeholt und ₹3,16,860 an Kreditrückzahlungen. Beanstandete Summen sind keine Gerichtsurteile, die Rückflüsse keine abschliessende Schadensbilanz. Quelle: Social Audit Report Part I, S. 23 und 32.

Das Projekt hatte Zugang zu Krediten geschaffen. Aber Zugang hatte den Frauen nicht unbedingt Handlungsmacht gegeben.

Handlungsmacht heisst für mich: ein System verstehen, darin echte Kontrolle ausüben, hinterfragen, was es einem sagt, und sich wehren können, wenn es nicht im eigenen Interesse funktioniert. Dazu gehört auch, Einfluss auf Entscheidungen zu haben, die das eigene Leben betreffen.

Zugang kann die Möglichkeit von Handlungsmacht schaffen. Man sollte ihn aber nicht mit Handlungsmacht selbst verwechseln.

Was Software leise verändert

Jahre später kam ich über die Technologie auf diese Unterscheidung zurück.

Ein digitales System wird oft als Weg dargestellt, einen bestehenden Ablauf schneller, sauberer oder effizienter zu machen. Doch was man online stellt, bildet nicht einfach nach, was es offline gab.

Es kann leise verändern, wer handeln darf.

Nehmen wir ein Wählerverzeichnis. Das rechtliche und administrative Verfahren kann die Verantwortung für das Eintragen, Berichtigen oder Streichen von Namen bewusst Beamten auf dezentraler Ebene übertragen. Sie sind näher an den betroffenen Gemeinschaften. Sie können Dokumente prüfen, Einwände anhören und im Rahmen der ihnen übertragenen Befugnisse entscheiden.2

Stellen wir uns nun vor, eine neue zentrale Software erlaubt diesen Beamten nicht, eine Berichtigung umzusetzen, die sie rechtmässig genehmigt haben.

Das ist keine theoretische Sorge. In Goa, Indien, prüften lokale Wahlbeamte bei der Revision der Wählerverzeichnisse 2026 Einwände und kamen zum Schluss, dass 97 Wählerinnen und Wähler wieder aufgenommen werden sollten. Doch dem zentralen ECINet/ERONet-Ablauf fehlte die nötige Rücksetzfunktion, die sie dafür gebraucht hätten. Trotz acht Anfragen innerhalb von sieben Tagen wurde das endgültige Wählerverzeichnis am 21. Februar ohne diese Berichtigungen veröffentlicht. Diese Darstellung stammt aus einer Recherche, die sich auf amtliche Korrespondenz stützt; sie ist keine unabhängige Prüfung der Software.3

Die Wahlkommission erklärte danach, am 26. September 2026, der Zugang der Beamten vor Ort sei rechtlich rollenbasiert geregelt, kündigte eine Überprüfung von ECINet an und meldete, dass 81 dieser 97 Personen über das Formular 6 ihre Aufnahme beantragt hätten.4 Am 1. Oktober meldete der oberste Wahlbeamte Goas, 88 seien über neue Registrierungen mit dem Formular 6 wieder aufgenommen worden; drei seien als Inhaber portugiesischer Pässe identifiziert worden, sechs lebten im Ausland.5 Diese spätere Abhilfe bedeutet nicht, dass der ursprüngliche Berichtigungsweg im Februar funktioniert hat. Wie die übrigen Fälle am Ende entschieden wurden, ist nicht unabhängig belegt.

Wählerverzeichnis Goa, Februar bis Oktober 2026. Acht Anfragen nach einer Rücksetzfunktion (11.–17. Februar), Veröffentlichung des endgültigen Verzeichnisses ohne die 97 Berichtigungen (21. Februar), die Recherche (25. September), die Antwort der Kommission mit 81 Anträgen über das Formular 6 (26. September) und die Mitteilung aus Goa vom 1. Oktober: 88 über neue Formulare 6 wieder aufgenommen. Diese spätere Abhilfe berichtigt das Februar-Verzeichnis nicht rückwirkend. Quellen: The Indian Express; Wahlkommission Indiens; Hindustan Times.
Abbildung 2. Wählerverzeichnis Goa, Februar bis Oktober 2026. Acht Anfragen nach einer Rücksetzfunktion (11.–17. Februar), Veröffentlichung des endgültigen Verzeichnisses ohne die 97 Berichtigungen (21. Februar), die Recherche (25. September), die Antwort der Kommission mit 81 Anträgen über das Formular 6 (26. September) und die Mitteilung aus Goa vom 1. Oktober: 88 über neue Formulare 6 wieder aufgenommen. Diese spätere Abhilfe berichtigt das Februar-Verzeichnis nicht rückwirkend. Quellen: The Indian Express; Wahlkommission Indiens; Hindustan Times.

Die lokalen Beamten schienen ihre Befugnis weiterhin zu haben. Die Software hatte weder das Gesetz noch das offizielle Verfahren sichtbar umgeschrieben. Aber wenn das System nicht zuliess, dass ihre Entscheidung umgesetzt wurde: Wo lag dann die eigentliche Macht?

Jedes System enthält eine Verteilung von Macht.

Software-Berechtigungen sind nicht bloss technische Details. Ein Knopf, der verschwunden ist, ein Feld, das sich nicht bearbeiten lässt, eine Entscheidung, die sich nicht rückgängig machen lässt, ein Konto ohne die nötigen Rechte: Solche Dinge entscheiden darüber, wer handeln kann und wer warten muss, bis jemand anderswo für ihn handelt.

Und Technologie kann diese Machtverschiebung besonders gut verbergen. Wer auf ein Organigramm oder einen offiziellen Ablauf schaut, sieht womöglich keinerlei Veränderung.

Deshalb komme ich bei Menschen, die Technologie im öffentlichen Interesse bauen, immer wieder auf eine Frage zurück: Nimmt euer Code den Menschen tatsächlich Macht, die sie im Offline-System hatten?

Wie war das Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den lokalen Beamten vorher? Wer konnte einen Fehler berichtigen? Wer konnte den zugrunde liegenden Eintrag einsehen? Wer stand dafür ein, wenn etwas schiefging? Bewahrt das Online-System diese Beziehungen, oder führt es leise eine andere ein?

Technologie kann Missbrauch erleichtern. Sie kann eine rechtmässige Berichtigung erschweren. Und sie kann die Verschiebung von Befugnissen für genau die Menschen fast unsichtbar machen, die davon betroffen sind.

Ich habe an anderer Stelle über einige praktische Fragen geschrieben, die sich internationale Organisationen stellen sollten, wenn sie Technologie in Programmen mit sozialen Zielen planen: Wer entscheidet, was die Technologie leisten soll? Wessen Anforderungen prägen sie? Wem gehört sie? Was geschieht, wenn das Projekt endet? Wie wird Schaden verhindert?

Unter all dem liegt aber noch eine andere Frage: Kann der Mensch am anderen Ende mehr selbst bewirken, oder macht ihn das System abhängiger von Entscheidungen, die er weder sehen noch anfechten kann?

Worauf ich immer wieder hinarbeite

Mit den Jahren ist mir aufgefallen, dass diese Frage immer wieder auftaucht, oft dort, wo die Leute ein Gespräch über Technologie erwarten und nicht über Macht.

In letzter Zeit habe ich mich als Freelancerin vor allem damit beschäftigt, die Technologielandschaft von gemeinnützigen und internationalen Organisationen zu prüfen. Bei meinen jüngsten Aufträgen ist der Ausgangspunkt fast immer derselbe: Sorgen um Systeme, Datenflüsse, die Wahl von Anbietern, das Berichtswesen oder, immer häufiger, KI.

Auf den ersten Blick sind das technische Probleme.

Doch wenn ich mich durch Interviews, Architekturdiagramme, Verträge, Systementwürfe und jahrelang angesammelte Entscheidungen arbeite, landet das Gespräch oft an einem unerwarteten Ort.

Wer darf eine Änderung freigeben?

Wer hat Zugriff auf die Daten?

Wer erfährt etwas zuerst?

Wer ist auf andere angewiesen, um an Informationen zu kommen?

Welche Entscheidungen sind mit der Zeit zentralisiert worden, und welche haben sich von den Menschen gelöst, die am stärksten davon betroffen sind?

Die Technologie zählt natürlich. Aber viele der wichtigsten Entscheidungen erweisen sich gar nicht als technische Entscheidungen.

Es sind Entscheidungen über Befugnis, Verantwortlichkeit und Kontrolle.

Vielleicht hat mich die Unterscheidung zwischen Zugang und Handlungsmacht deshalb nie ganz losgelassen. Die Technologien sind andere. Die Organisationen sind andere. Die Sprache ist eine andere. Und doch bleibt die Grundfrage erstaunlich vertraut: Wer kann handeln, und wer ist darauf angewiesen, dass jemand anderes für ihn handelt?

Diese Reibung zwischen Zugang und Handlungsmacht beschränkt sich nicht auf Unternehmenssoftware … sie zeigt sich auch im eigenen Haushalt.

Während COVID wurden Millionen von Menschen schneller ins Netz gedrängt, als sie darauf vorbereitet waren. Ein Smartphone und eine Internetverbindung zu haben hiess nicht, zu verstehen, wohin die eigenen Daten wandern, warum einem eine Werbung folgt, wie ein betrügerischer Link aussieht oder wie sich das Leben im Netz auf verschiedene Menschen im selben Haushalt auswirken kann.

Ich zog nach Vidarbha in Zentralindien und begann, Workshops zur digitalen Sicherheit auf Hindi und Marathi zu geben. Die Treffen begannen mit den eigenen Geschichten und Erfahrungen der Teilnehmenden und gingen dann zu praktischen Gesprächen über Privatsphäre, Betrug, Daten und soziale Medien über. Später habe ich hier über diesen Ansatz geschrieben.

Ein Teilnehmer wollte wissen, warum Facebook offenbar von etwas wusste, das er erst kürzlich zu kaufen erwogen hatte. Eine andere Person sorgte sich darum, worauf ein Kind auf einem gemeinsam genutzten Telefon stossen könnte. Zugang zum Internet hatten sie längst. Was sie wollten, war, die Systeme besser zu verstehen, die auf sie einwirkten. (Über einige dieser Gespräche habe ich später hier geschrieben.)

In jüngerer Zeit sind mir dieselben Fragen in die Welt von KI und Automatisierung gefolgt.

Gemeinsam mit einem Karrierecoach habe ich Workshops für Frauen in beruflichen Übergängen durchgeführt, darunter Frauen, die nach einer Migration, einer Heirat oder der Mutterschaft ins Berufsleben zurückkehren. Eine Sorge tauchte immer wieder auf: das Gefühl, die Welt sei ohne sie weitergezogen.

Mich interessierte, ob KI bei einem Teil der unsichtbaren Arbeit rund um die Stellensuche helfen könnte. Das Nachverfolgen. Das Nachfassen. Das Daran-Denken. Die kleinen administrativen Aufgaben, die leise Zeit und Selbstvertrauen aufzehren.

Also baute ich einen Telegram-Chatbot, der Stellenausschreibungen analysieren, die wichtigsten Anforderungen herausarbeiten, Bewerbungen verfolgen und sich melden konnte, wenn etwas ins Stocken geriet. Ein weiterer n8n-Workflow verschickte Erinnerungen. Ich lernte selbst dazu, fand heraus, wie diese Automatisierungen funktionieren, und prüfte, ob sie Frauen, die wieder ins Erwerbsleben einsteigen wollen, wirklich nützen könnten.

Fünf praktische Fragen für Systemgestalter und Teams im öffentlichen Interesse: Können Menschen sehen, was sie betrifft, es verstehen, wählen, einen Fehler berichtigen und ein Ergebnis anfechten? Eine redaktionelle Checkliste des Studios auf Grundlage des Essays, kein validierter oder zahlenmässiger Index für Handlungsmacht.
Abbildung 3. Fünf praktische Fragen für Systemgestalter und Teams im öffentlichen Interesse: Können Menschen sehen, was sie betrifft, es verstehen, wählen, einen Fehler berichtigen und ein Ergebnis anfechten? Eine redaktionelle Checkliste des Studios auf Grundlage des Essays, kein validierter oder zahlenmässiger Index für Handlungsmacht.

Um die Technologie selbst ging es nie.

Die Frage war, ob sie die Fähigkeit eines Menschen stärkt, zu handeln.

Ein Kredit kann auf den Namen einer Frau laufen, ohne dass sie über das Geld verfügt.

Ein Mensch kann in einer staatlichen Datenbank stehen, ohne berichtigen zu können, was dort über ihn steht.

Eine Familie kann ein Smartphone besitzen, ohne die Systeme zu verstehen, die darüber auf sie wirken.

Eine Organisation kann neue Technologie einführen, ohne ganz zu verstehen, wie sie Befugnis, Verantwortlichkeit und Kontrolle verändert.

Zugang ist wichtig. Natürlich ist er das.

Aber wir sollten aufhören, ihn als den Punkt zu behandeln, an dem unsere Arbeit getan ist.

Wenn Technologie etwas Gutes bewirken soll, müssen die Menschen, die sie entwerfen und steuern, ihre Wirkung auf Macht offener prüfen. Wer gewinnt Kontrolle? Wer verliert sie? Wer kann das System einsehen, einen Fehler berichtigen, Nein sagen oder einen anderen Weg verlangen?

Diese Fragen zählen genauso viel wie die Anforderungen an die Software.

Denn sonst erweitern wir vielleicht den Zugang und nehmen dabei leise die Handlungsmacht weg.

Quellen

Footnotes

  1. Tamil Nadu Pudhu Vaazhvu Project, 2016. Social Audit Report: Part I. Primärer Prüfbericht des Programms über 62 Stichprobendörfer, S. 23 und 32. Die Summe von ₹76,04,744 umfasst mehrere vom Audit beanstandete Kategorien, darunter nicht belegte Ausgaben; sie ist kein gerichtlich festgestellter Betrug. Die Rückflüsse sind jene, die während der Audit-Besuche erfasst wurden, keine abschliessende Schadensbilanz. Auf Englisch. ↩

  2. Regierung Indiens. Representation of the People Act, 1950, Abschnitt 13B. Der Electoral Registration Officer erstellt und revidiert das Verzeichnis im gesetzlichen Rahmen und unter Aufsicht der Wahlkommission. Auf Englisch. ↩

  3. Ritika Chopra, The Indian Express, 25. September 2026. Goa’s 8 emails, 97 voters cut. Investigative Recherche auf Grundlage amtlicher Korrespondenz; keine forensische Prüfung von ECINet. Auf Englisch. ↩

  4. Wahlkommission Indiens (Election Commission of India), über das Press Information Bureau, 26. September 2026. Presseerklärung. Die offizielle Stellungnahme der Kommission. Ein neuer Antrag mit dem Formular 6 belegt nicht, dass die ursprünglichen Einträge wiederhergestellt wurden. Auf Englisch. ↩

  5. Gerard de Souza, Hindustan Times, 2. Oktober 2026. Goa SIR: 88 of 97 left-out voters re-included after Form 6, gestützt auf die Mitteilung des obersten Wahlbeamten Goas vom 1. Oktober. Siehe auch Newslaundry, 5. Oktober 2026: Goa case of 97 voters: deleted voters asked to submit Form 6. Amtliche Zahlen, wie berichtet; die Angaben zur Staatsangehörigkeit sind die Beschreibung der Behörden. Auf Englisch. ↩