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Wenn Klassifikation zur Wirklichkeit wird

Was die deutsche PMK über rechte, linke und islamistische Gewalt tragen kann — und wo die Zahl endet.

Quiet statistical records office with classification stamps and an open case file on a desk, and metal archive drawers behind with one residual drawer ajar
  • Statistiken klassifizieren zuerst; Gewaltfakten sind sie erst danach.
  • Kategorien, Zählregeln und Rahmung formen, was die Öffentlichkeit sieht.
  • Rechte, linke und islamistische Gewalt ohne Methodik zu vergleichen erzeugt Scheingewissheit.
  • Prüfen, was eine Kennzahl einschliesst, auslässt und belohnt, nicht nur den Schlagzeilenwert.
  • Wird Klassifikation zur Wirklichkeit, gehört Messen in die Systemprüfung.
Was heisst hier, Klassifikation werde zur Wirklichkeit?

Amtliche Etiketten und Zählregeln prägen Wahrnehmung und Politik oft stärker als die zugrundeliegenden Taten allein. Kategorien sind keine neutralen Spiegel.

Sind Statistiken politisch motivierter Kriminalität trotzdem brauchbar?

Ja, wenn man sie als Verwaltungsprodukt mit Definitionen, Brüchen und Anreizen liest. Als ungeprüfter Beweis einer bevorzugten Erzählung sind sie schwach.

Was prüft man als erstes?

Definitionen, Zeitfenster, Einschlussregeln und ob Bewegungen im Tatgeschehen, im Anzeigeverhalten oder in der Einstufungspraxis liegen.

In der deutschen politischen Debatte hält sich seit Jahren eine These, die — träfe sie in relevantem Umfang zu — die Statistik politischer Gewalt an der Wurzel zerlegen würde. Islamistische Anschläge, oder antisemitische Taten von Islamisten, würden als rechte Kriminalität verbucht. Rechte Gewalt wäre dann künstlich aufgebläht, islamistische Gewalt unsichtbar, die demokratische Auseinandersetzung bereits auf der Zahlengrundlage verzerrt.

Die pauschale These ist falsch.

Das Erfassungssystem politisch motivierter Kriminalität trennt ausdrücklich rechte, linke, ausländisch-ideologische und religiös-ideologische Motive. Islamistische Taten gehören grundsätzlich zur religiösen Ideologie. Politische Gewalt aus einer nichtreligiösen, im Ausland wurzelnden Ideologie gehört zur ausländischen Ideologie. Staatsangehörigkeit, Herkunft oder Aufenthaltsstatus des Täters entscheiden das nicht. Massgebend ist das der Tat zugeschriebene Motiv.

Die falsche Pauschalthese zeigt aber auf ein engeres, reales und methodisch interessanteres Problem.

Für zumindest einen Teil des hier betrachteten Zeitraums durften bestimmte antisemitische Taten der rechten politischen Kriminalität zugeordnet werden, wenn keine gegenteiligen Hinweise auf das Motiv vorlagen. Das hiess nicht, jede antisemitische Tat sei rechts. Es hiess auch nicht, bekannte islamistische Anschläge würden regelmässig nach rechts verschoben. Es hiess: fehlender Gegenbeweis konnte den positiven Nachweis eines rechten Motivs ersetzen.

Um diese Unterscheidung geht es hier.

Die Frage lautet nicht, ob die deutsche Kriminalstatistik gefälscht sei. Dafür gibt es keine Belege. Die Frage lautet, wie Verwaltungsentscheidungen den Anschein objektiver Wirklichkeit gewinnen, wie viel Unsicherheit die Veröffentlichung überlebt und welche Schlüsse die veröffentlichten Zahlen überhaupt tragen.

Die Lehre reicht über Kriminalität hinaus:

Eine öffentliche Statistik zählt nicht nur. Sie entscheidet mit, als was ein Vorgang gelten soll.


Der Befund, ohne Umschweife

Fünf Aussagen lassen sich mit der verfügbaren Beleglage vertreten.

Erstens: Islamistische Anschläge werden nicht systematisch als rechte Gewalt geführt. Deutschland hat eine eigene Kategorie für religiös motivierte politische Kriminalität. Aktuelle Zahlen zeigen, dass islamistische und nahostbezogene Taten in erheblichem Umfang der religiösen oder der ausländischen Ideologie zugeordnet werden.

Zweitens: Bei antisemitischen Taten mit unzureichend geklärtem Motiv bestand ein echtes Einstufungsproblem. Die Behörden haben nicht wissentlich nachgewiesene islamistische Taten «rechts» genannt. Eine Standardvermutung konnte Unsicherheit in eine positive ideologische Zuordnung verwandeln.

Drittens: Politisch motivierte Gewalt und allgemeine Gewaltkriminalität sind getrennte Zahlenwelten. Die eine ordnet nach politischem Motiv, die andere vor allem nach Straftatbestand. Nationalitätszahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik lassen sich nicht ohne Kategorienfehler in die PMK schieben.

Viertens: Rechte und linke politische Gewalt wurden 2016–2025 in der Summe fast gleich hoch erfasst, bei sehr verschiedenen Verlaufskurven. In weiten Teilen der ersten Hälfte des Jahrzehnts lag die linke Gewalt höher. In der zweiten Hälfte lag die rechte deutlich höher.

Fünftens: Nichtdeutsche Staatsangehörige sind unter den polizeilich ermittelten Tatverdächtigen der allgemeinen Gewaltkriminalität deutlich überrepräsentiert, auch bezogen auf die Wohnbevölkerung. Das ist ein beschreibender Befund. Eine ursächliche Erklärung von Gewalt ist er für sich nicht.

Die fünf Sätze können nebeneinander stehen. Keiner verlangt, einen anderen zu unterdrücken.


1. Was das deutsche PMK-System misst

Politisch motivierte Kriminalität erfasst Deutschland über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität, kurz KPMD-PMK.

Bund und Länder betreiben das System gemeinsam. Die örtliche Polizei und in der Regel das zuständige Landeskriminalamt beurteilen die Tat und übermitteln sie an das Bundeskriminalamt (BKA). Die Einstufung liegt primär bei den Ländern: sie besitzen die Fallakten.

Eine Tat kann in die PMK eingehen, wenn Umstände oder erkennbare Einstellung des Täters darauf deuten, dass sie unter anderem politische Entscheidungen beeinflussen, politischen Zielen entgegentreten, die verfassungsmässige Ordnung angreifen, deutsche Auslandsinteressen gewaltsam gefährden oder eine Person wegen eines politisch relevanten zugeschriebenen Merkmals treffen sollte.

Danach werden mehrere Dimensionen festgehalten. Unter anderem:

  • der Straftatbestand;
  • das zugeschriebene politische Motiv;
  • die ideologische Kategorie;
  • Themenfelder wie Antisemitismus, Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit;
  • das Tatziel;
  • ob die Tat als extremistisch gilt;
  • ob sie die Definition politischer Gewalt erfüllt.

Dieselbe Tat kann also antisemitisch und rechts, antisemitisch und islamistisch oder antisemitisch und einer ausländischen politischen Ideologie zugeordnet sein. «Antisemitisch» beschreibt ein Thema. «Rechts» oder «religiöse Ideologie» beschreibt den zugeschriebenen ideologischen Hintergrund. Die Etiketten sind nicht austauschbar.

Die fünf ideologischen Hauptkategorien

Im hier betrachteten Zeitraum lauten die Hauptkategorien:

  1. PMK-rechts
  2. PMK-links
  3. PMK-ausländische Ideologie
  4. PMK-religiöse Ideologie
  5. PMK-sonstige Zuordnung

Bis Ende 2022 hiess die letzte Kategorie nicht zuzuordnen. Für Taten ab 2023 heisst sie sonstige Zuordnung. Sie greift, wenn eine politisch motivierte Tat sich den vier Hauptkategorien nicht sinnvoll unterordnen lässt.

Das ist kein statistischer Ausschuss. Es ist das Eingeständnis, dass politische Motivation nicht immer in das Schema links–rechts–religiös–ausländisch passt.

Der Katalog politischer Gewalt

Politische Gewalt ist eine Teilmenge der politisch motivierten Kriminalität. Dazu gehören unter anderem:

  • Tötungsdelikte;
  • Körperverletzung;
  • Brandstiftung und Sprengstoffdelikte;
  • Landfriedensbruch;
  • gefährliche Eingriffe in den Verkehr;
  • Freiheitsentziehung;
  • Raub;
  • Erpressung;
  • Widerstandsdelikte;
  • bestimmte Sexualdelikte.

Die Breite zählt. «Politisch motivierte Gewalttat» ist nicht dasselbe wie «terroristischer Anschlag». Gemeint sein kann ein Tötungsdelikt, eine körperliche Auseinandersetzung, Widerstand gegen die Polizei oder Gewalt auf einer Demonstration. Terrorismus ist enger und schwerer; terroristische Taten werden gleichwohl im weiteren PMK-System mitgeführt.

Eine Zählung von Gewaltdelikten misst Häufigkeit in einem festgelegten Katalog. Schwere, Opferzahlen, gesellschaftliche Wirkung und terroristische Fähigkeiten misst sie nicht.


2. Fünf Regeln für den Zehnjahresvergleich

Die Auswertung umfasst die vollständigen Berichtsjahre 2016 bis 2025. Das unvollständige Jahr 2026 bleibt aus den Längsschnitt-Summen draussen.

Fünf Regeln tragen den Vergleich.

Erste Regel: Gewalt zählen, nicht die PMK-Gesamtsumme

In den PMK-Gesamtzahlen stecken grosse Mengen Propagandadelikte, Volksverhetzung, Beleidigungen, Sachbeschädigung, Taten mit verbotenen Symbolen und Verstösse rund um Demonstrationen oder Wahlen.

Diese Zahlen haben ihren Ort. Physische Gewalt messen sie nicht.

Deutschland registrierte 2025 beispielsweise 85'837 politisch motivierte Delikte; 4'156 davon galten als Gewaltdelikte. Zwei verschiedene Phänomene.

Zweite Regel: bei den amtlichen Kategorien bleiben

Die Tabelle unten stuft Einzelfälle nicht eigenständig um. Ein amtlich rechter Fall bleibt rechts, solange öffentlich verfügbare Fallbelege keine vertretbare andere Deutung tragen.

Methodisch unzulässig wäre es, alle Taten mit unbekannten Tätern, alle antisemitischen Taten oder alle Taten von Personen mit Migrationshintergrund pauschal aus PMK-rechts herauszurechnen.

Dritte Regel: den Strukturbruch 2017 mitlesen

2016 galt noch die breitere Kategorie der politisch motivierten Ausländerkriminalität. Ab 2017 werden religiöse Ideologie und ausländische Ideologie getrennt ausgewiesen.

Der Wert 2016 in der Spalte zum Ausländerbezug ist deshalb nicht voll mit den späteren Werten für ausländische Ideologie vergleichbar. Jede Zehnjahressumme über diese Spalten muss den Bruch mitlesen.

Vierte Regel: Zahlen als Verwaltungsbeobachtung lesen

Die PMK-Zahlen beschreiben Taten, die den Behörden bekannt sind und von ihnen eingestuft wurden. Sie sind keine Vollerhebung jeder politisch motivierten Tat in Deutschland.

Bewegung in den Reihen kann stammen aus:

  • tatsächlichem Tatgeschehen;
  • Anzeigeverhalten;
  • polizeilicher Aufklärung;
  • Rechtsänderungen;
  • Definitionsrevisionen;
  • grossen politischen Ereignissen;
  • veränderter Einstufungspraxis;
  • Nachmeldungen oder Neueinstufungen nach dem ursprünglichen Meldezeitpunkt.

Fünfte Regel: deskriptive Kategorien nicht kausal lesen

Eine Kategorie zeigt, dass Behörden einer Tat ein Motiv zugeschrieben haben. Ohne weitere Belege erklärt sie nicht, warum jemand gehandelt hat, warum ein Trend kippt oder warum eine Bevölkerungsgruppe eine höhere erfasste Rate hat als eine andere.


3. Politisch motivierte Gewalt, 2016–2025

Die folgende Tabelle fasst die endgültigen Jahreszahlen politisch motivierter Gewaltdelikte nach amtlicher Kategorie zusammen.

JahrRechtsLinksAusländerbezug¹Religiöse IdeologieSonstige / nicht zuzuordnenGesamt
20161'6981'7025973144'311
20171'1301'967233923223'744
20181'1561'340425583873'366
20199861'052351483952'832
20201'0921'526113435913'365
20211'0421'203140601'4443'889
20221'170842372511'6084'043
20231'270916491907943'561
20241'488762975877954'107
20251'5981'087704986694'156
2016–202512'63012'3974'401627²7'31937'374

¹ Der Wert 2016 gehört zur früheren Oberkategorie der politisch motivierten Ausländerkriminalität und ist nicht vollständig mit der ab 2017 verwendeten Kategorie der ausländischen Ideologie vergleichbar.

² Religiöse Ideologie wird in dieser Reihe erst ab 2017 separat ausgewiesen.

Quellenhinweis: eigene Auswertung aus der jährlichen PMK-Berichtsreihe des BKA. Der Jahresbericht 2023, die amtliche Berichterstattung 2024 und die Veröffentlichung 2025 dienten der Prüfung der jüngeren Reihe; die historischen Werte entsprechen der langjährigen BKA-Tabelle.

Was in der Tabelle steht

Über das ganze Jahrzehnt erfasste das amtliche System:

  • 12'630 rechte Gewaltdelikte;
  • 12'397 linke Gewaltdelikte;
  • 4'401 Delikte in der Spalte zum Ausländerbezug;
  • 627 religiös motivierte Gewaltdelikte ab 2017;
  • 7'319 Delikte unter sonstige / nicht zuzuordnen.

Rechte und linke Gewalt lagen über zehn Jahre in der Summe fast gleich: rund 33,8 Prozent und 33,2 Prozent der Gesamtsumme.

Die Nähe täuscht, weil sie eine scharfe Verschiebung im Zeitverlauf zudeckt.

Von 2016 bis 2020 erfasste das System:

  • 7'587 linke Gewaltdelikte
  • 6'062 rechte Gewaltdelikte

Von 2021 bis 2025:

  • 6'568 rechte Gewaltdelikte
  • 4'810 linke Gewaltdelikte

Es gab keine stabile Rangfolge. Linke Gewalt prägte weite Teile der früheren Jahre. Ab 2022 war rechte Gewalt in jedem einzelnen Jahr die grösste Einzelkategorie.

2025 stiegen die rechten Gewaltdelikte auf 1'598. Die linke Gewalt zog ebenfalls an, von 762 auf 1'087. Die ausländisch-ideologische Gewalt fiel vom ungewöhnlich hohen Stand 975 im Jahr 2024 auf 704; die religiös motivierte stieg von 87 auf 98.

Die Summe 4'156 im Jahr 2025 war der höchste erfasste Wert seit 2016, blieb aber unter den 4'311 Gewaltdelikten von 2016. Die amtliche Formel «höchster Stand seit 2016» ist daher die genaue Formulierung.

Was in der Tabelle nicht steht

Sie zeigt nicht:

  • die Zahl verschiedener Täter;
  • die Zahl der Opfer;
  • die Schwere der Verletzungen;
  • ob ein Fall organisierten Terrorismus betraf;
  • ob mehrere Delikte aus einem Ereignis entstanden;
  • ob sich das mutmassliche Motiv später vor Gericht bestätigte;
  • ob ein Täter weitere oder widersprüchliche ideologische Überzeugungen hatte;
  • die Zahl nie gemeldeter oder nie als politisch erkannter Taten.

Moralische Gleichsetzung leistet sie ebenfalls nicht. Tausend Fälle in zwei Kategorien müssen weder gleiches Handeln noch gleiche Ziele noch gleiche Folgen bedeuten.

Eine Zählung ist keine vollständige Bedrohungsanalyse.


4. Der Missbrauch der PMK-Gesamtzahlen

Der häufigste Fehler in der Debatte: PMK-Gesamtzahlen so zu vergleichen, als wären sie Gewalttaten.

2025 entfielen auf PMK-rechts 42'544 erfasste Delikte und 1'598 Gewaltdelikte. Auf PMK-links 13'490 Delikte und 1'087 Gewaltdelikte. Die rechte Gesamtsumme war mehr als dreimal so hoch wie die linke; bei den Gewaltdelikten lag sie etwa beim Eineinhalbfachen.

Ein Teil der Differenz liegt in der Zusammensetzung. Rechts enthält sehr grosse Mengen Propagandadelikte und Taten mit verbotenen nationalsozialistischen Symbolen. Links wird stark von Demonstrationen, Wahlen, politischen Gipfeln, Sachbeschädigung und Konflikten mit Gegnern oder der Polizei geprägt. Das BKA selbst hält fest, dass grosse Ereignisse Umfang und Zusammensetzung von PMK-links erheblich verschieben können.

Keine der beiden Reihen ist unseriös. Sie beantworten verschiedene Fragen.

Die Gesamtsumme rechter Delikte spricht zur Verbreitung illegaler Propaganda, Volksverhetzung und organisierter ideologischer Aktivität. Die Gewaltteilmenge spricht, wenn es um physische Aggression geht. Terrorismusstatistiken, Tötungsdelikte, Opferzahlen und nachrichtendienstliche Lagen beantworten wiederum andere Fragen.

Die jeweils passendste Zahl zur bevorzugten Erzählung zu greifen, ist keine Analyse. Es ist Zahlenwahl nach Bedarf.


5. Wurden islamistische Taten als rechts geführt?

Die pauschale These

Weder das Klassifikationssystem noch die verfügbaren Daten stützen die Behauptung, deutsche Behörden zählten islamistische Anschläge generell als rechte Gewalt.

Islamistische Motivation fällt unter religiöse Ideologie. Eine nichtreligiöse, aus dem Ausland stammende Ideologie fällt unter ausländische Ideologie. Reichen die Fakten für keine der Hauptkategorien, bleibt die sonstige Zuordnung.

Die Verteilung der Taten zum Nahostkonflikt ist ein praktischer Test.

In den ersten neun Monaten 2024 erfassten die Behörden 3'931 politisch motivierte Delikte im Zusammenhang mit diesem Konflikt. Davon:

  • 2'816 der ausländischen Ideologie;
  • 383 der religiösen Ideologie;
  • 249 einer linken Motivation;
  • 166 einer rechten Motivation;
  • 317 der sonstigen Zuordnung.

Mit einem System, das islamistische oder nahostbezogene Taten automatisch nach rechts umbucht, sind diese Zahlen unvereinbar.

Die engere, tragfähige Kritik

Ernst zu nehmen ist der historische Umgang mit antisemitischen Taten, deren Motiv sich nicht positiv feststellen liess.

Die Bundesregierung erklärte 2021, antisemitische Taten würden PMK-rechts zugeordnet, wenn weder Tatumstände noch erkennbare Einstellung des Täters gegenteilige Hinweise lieferten. Gegenteilige Hinweise konnten Merkmale des Täters, Sprache oder Symbole sein. Lagen solche Anhaltspunkte vor, war die Tat links, der ausländischen Ideologie oder der religiösen Ideologie zuzuordnen.

Die Regierung verteidigte die Praxis mit der historisch zentralen Rolle des Antisemitismus in der rechten Ideologie und erklärte, mehrstufige Qualitätskontrollen hätten keinen statistisch verzerrenden Effekt ergeben.

Beide Teile der Aussage gehören festgehalten.

Historisch und empirisch ist es begründet, Antisemitismus als zentrales Element des deutschen Rechtsextremismus anzuerkennen.

Methodisch ist es problematisch, fehlenden Gegenbeweis wie den positiven Beweis eines rechten Motivs zu behandeln.

Formal:

«Kein Beweis, dass die Tat nicht rechts war» ist nicht dasselbe wie «Beweis, dass die Tat rechts war».

Das belegt nicht, eine grosse Zahl von Taten sei falsch eingestuft worden. Es zeigt, dass die Regel Fehlklassifikation zuliess.

Das Ausmass lässt sich aus aggregierten öffentlichen Daten nicht verlässlich berechnen.

Unbekannte Täter und ideologische Symbole

Verwandt, aber nicht identisch, ist die Debatte um Taten Unbekannter mit ausdrücklich nationalsozialistischer Propaganda oder entsprechenden Symbolen.

Die Bundesregierung bestätigte 2025: Taten mit verbotenen Symbolen wie Hakenkreuzen oder SS-Runen werden PMK-rechts zugeordnet, sofern keine gegenteiligen Motivtatsachen vorliegen.

Das ist nicht die Behauptung, man kenne die persönliche Ideologie eines nicht identifizierten Täters. Eingestuft wird der beobachtbare ideologische Gehalt der Tat.

Fehler bleiben möglich. Ein Symbol kann provokativ, ironisch, täuschend oder zur Belastung einer anderen Gruppe gesetzt werden. Ein ausdrücklich nationalsozialistisches Symbol als rechts zu führen, ist aber etwas anderes, als eine ideologisch uneindeutige antisemitische Tat allein deshalb rechts zu nennen, weil ein anderes Motiv noch nicht nachgewiesen ist.

Die Beweisqualität unterscheidet sich. Ausgewiesen gehört sie auch so.


6. Warum sich die umstrittene Regel nicht einfach «korrigieren» lässt

Verlockend wäre eine vermeintlich saubere Statistik: einen Anteil antisemitischer Taten aus PMK-rechts nehmen und der religiösen Ideologie zuschlagen.

Die Daten würden dadurch nicht besser. Eine unbegründete Annahme träte an die Stelle einer anderen.

Eine vertretbare Neueinstufung braucht Fallbelege, etwa:

  • Geständnis oder ideologische Äusserung;
  • Kommunikationsaufzeichnungen;
  • Mitgliedschaft in einer Organisation;
  • konsumierte oder verbreitete Propaganda;
  • Zielauswahl;
  • Sprache und Symbole;
  • Tatvorbereitung;
  • Feststellungen von Staatsanwaltschaft oder Gericht;
  • spätere amtliche Neueinstufung.

Name, Staatsangehörigkeit, Religion oder Migrationsgeschichte des Täters reichen nicht.

Ein syrischer Täter ist nicht automatisch Islamist. Ein deutscher Täter ist nicht automatisch rechts. Ein muslimischer Täter kann aus persönlichem, kriminellem, nationalistischem, islamistischem, antisemitischem, psychiatrischem oder gemischtem Motiv handeln. Eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit kann im Namen einer ausländischen oder religiösen Ideologie handeln.

Eine ernsthafte Prüfung muss mindestens drei Felder getrennt halten:

  1. amtliche Klassifikation zum Meldezeitpunkt;
  2. später festgestellte Erkenntnisse;
  3. unabhängige Beweisbewertung, einschliesslich des Grades an Sicherheit.

Reicht die Beleglage nicht, ist das richtige Ergebnis keine ideologisch bequeme Schätzung.

Es ist unbekannt.


7. «Sonstige Zuordnung» ist kein Systemfehler

Die grosse Zahl in der Kategorie sonstige — früher nicht zuzuordnen — gilt manchen als Beweis, das PMK-System sei gescheitert.

Oft trägt die Gegenlesart besser.

Zwischen 2016 und 2025 wurden 7'319 Gewaltdelikte — fast ein Fünftel der Gesamtsumme — in dieser Kategorie erfasst. 2021 und 2022 lagen die Werte besonders hoch.

Eine substanzielle Rest- oder Unbekannt-Kategorie mindert die scheinbare Präzision. Das ist vorzuziehen gegenüber dem Pressen uneindeutiger Fälle in eine politisch kenntliche Schublade.

Statistische Klassifikation soll Unsicherheit nicht aus der Schlusstabelle tilgen. Sie soll sie kenntlich machen.

Ein verlässliches System muss sagen können:

  • politisch motiviert, Ideologie ungeklärt;
  • gemischtes ideologisches Motiv;
  • nur vorläufige Einschätzung;
  • später neu eingestuft;
  • unzureichende Beleglage;
  • nachträglich festgestelltes nichtpolitisches Motiv.

Eine Datenbank, die Unsicherheit nicht abbilden kann, schafft Unsicherheit nicht ab.

Sie versteckt sie.


8. Allgemeine Gewaltkriminalität und Staatsangehörigkeit: eine andere Statistik

Häufig springt die Debatte von politischer Gewalt zu «Ausländerkriminalität», ohne zu merken, dass der Datensatz gewechselt hat.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik, kurz PKS, erfasst allgemeine Straftaten, die die Polizei bearbeitet. Sie ist nicht primär nach politischer Ideologie geordnet — anders als die PMK.

2025 ging die Gewaltkriminalität in der PKS um 2,3 Prozent zurück. Die Zahl der Tatverdächtigen sank um 2,6 Prozent, die Zahl der nach der spezifischen PKS-Definition als Zuwanderer eingestuften Tatverdächtigen um 7,2 Prozent. Nichtdeutsche Staatsangehörige stellten dennoch 42,9 Prozent der identifizierten Tatverdächtigen bei Gewaltkriminalität.

Die zutreffende Beschreibung lautet:

Nichtdeutsche Staatsangehörige bleiben unter den polizeilich identifizierten Tatverdächtigen der Gewaltkriminalität deutlich überrepräsentiert, trotz eines mässigen Rückgangs im jüngsten Berichtsjahr.

Der Befund zählt. Er darf weder verschwiegen noch mit mehr Erklärungskraft beladen werden, als er trägt.

Warum der Bevölkerungsanteil nicht reicht

42,9 Prozent der Tatverdächtigen gegen den Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung zu halten, ist informativ und unvollständig.

Kriminalitätsrisiko verteilt sich in einer Bevölkerung nicht gleichmässig. Es schwankt stark nach:

  • Alter;
  • Geschlecht;
  • Einkommen;
  • familiären Verhältnissen;
  • städtischem Umfeld;
  • Nähe zu kriminellen Netzwerken;
  • sozialer Ausgrenzung;
  • Bildung;
  • Gewalterfahrungen;
  • Aufenthaltsstatus;
  • Aufenthaltsdauer;
  • Polizei- und Anzeigeverhalten.

Ausländische Bevölkerungsgruppen in Deutschland haben nicht dieselbe Alters- und Geschlechtsstruktur wie die deutsche Wohnbevölkerung. Ein höherer Anteil junger Männer treibt die erfasste Gewaltrate, auch wenn Staatsangehörigkeit keinen eigenständigen ursächlichen Effekt hat.

Das ist kein Grund, den beobachteten Unterschied zu verwerfen. Es ist ein Grund, ihn sorgfältiger zu rechnen.

Tatverdächtigenbelastungszahl

Deutschlands Tatverdächtigenbelastungszahl, kurz TVBZ, geht über rohe Anteile hinaus: ansässige Tatverdächtige je 100'000 Einwohner der jeweiligen Gruppe, Kinder unter acht Jahren ausgeschlossen.

Für Gewaltkriminalität 2025 nannte die amtliche Sonderauswertung:

StaatsangehörigkeitAnsässige Tatverdächtige je 100'000
Deutsch158
Syrisch1'722
Irakisch1'512
Afghanisch1'508
Bulgarisch838
Serbisch772
Rumänisch571
Kosovarisch540
Türkisch514
Ukrainisch479
Polnisch391

Die Zahlen betreffen die zehn nichtdeutschen Staatsangehörigkeiten mit den höchsten absoluten Tatverdächtigenzahlen in der betreffenden Kategorie. Sie sind keine Rangliste aller in Deutschland vertretenen Nationalitäten.

Die Abstände sind zu gross, um sie als blosses Artefakt absoluter Zahlen abzutun. Die Raten zeigen eine echte Überrepräsentation mehrerer Gruppen unter den polizeilich identifizierten ansässigen Tatverdächtigen.

Die kausale Frage beantwortet auch die TVBZ nicht.

Sie zählt polizeiliche Tatverdächtige, nicht Verurteilungen. Sie verwendet Staatsangehörigkeit, nicht Ethnizität, Religion oder Migrationsbiografie. Sie standardisiert Gruppen nicht automatisch auf dieselbe Alters-, Geschlechts-, sozioökonomische und geografische Zusammensetzung. Manche Nenner sind klein; die Regierung warnt, geringe Bevölkerungszahlen könnten stark schwankende Raten erzeugen. Die PKS ist überdies eine Ausgangsstatistik: erfasst wird, wenn die polizeiliche Bearbeitung abgeschlossen und der Vorgang abgegeben ist — nicht zwingend im Tatjahr.

Vertretbar ist daher weder:

Es gibt keinen bedeutsamen Unterschied.

Noch:

Die Staatsangehörigkeit verursacht den Unterschied.

Sondern:

Bestimmte nichtdeutsche Staatsangehörigkeitsgruppen sind unter den erfassten Tatverdächtigen der Gewaltkriminalität deutlich überrepräsentiert, auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Wohnbevölkerung. Die Statistik allein zeigt nicht, welcher Anteil auf Demografie, soziale Lage, Selektion, Migrationsumstände, kulturelle Faktoren, individuelles Verhalten oder andere Mechanismen entfällt.

Beobachtung muss der Erklärung vorausgehen.

Sie ersetzt sie nicht.


9. Vier Kategorienfehler

Viel öffentliche Auseinandersetzung lässt sich auf vier wiederkehrende Fehler zurückführen.

Ideologie ist nicht Staatsangehörigkeit

Eine Tat ist nicht islamistisch, weil der Tatverdächtige Muslim, Araber, Afghane oder Syrer ist. Sie ist islamistisch, wenn Belege eine religiös-politische Ideologie als Motiv tragen.

Umgekehrt muss ein Täter nicht ethnisch deutsch sein, um eine rechte Tat zu begehen.

Tatverdacht ist nicht Verurteilung

Die PKS erfasst Personen, die die Polizei nach Abschluss der Fallbearbeitung als Tatverdächtige führt. Freispruch, Einstellung oder geänderte rechtliche Bewertung bleiben möglich.

Verurteilungsstatistiken beantworten eine andere Frage.

Politische Gewalt ist nicht allgemeine Gewalt

PMK-Gewalt betrifft ein zugeschriebenes politisches Motiv. PKS-Gewalt betrifft festgelegte Straftatbestände unabhängig vom politischen Motiv.

Eine Auseinandersetzung zwischen zwei Personen kann allgemeine Gewaltkriminalität sein. Dasselbe Verhalten kann in die PMK eingehen, wenn Belege auf ein politisches oder hassgetragenes Motiv deuten.

Häufigkeit ist nicht Schwere

Ein Zählsystem vergibt jedem gezählten Delikt nach seinen Regeln eine Einheit. Einen versuchten terroristischen Massenanschlag gewichtet es nicht automatisch höher als eine Körperverletzung auf einer Demonstration.

Eine umfassende Bedrohungsanalyse bräuchte mindestens:

  • Deliktzahlen;
  • Opferzahlen;
  • Todesfälle;
  • Verletzte;
  • Waffenart;
  • Zielauswahl;
  • organisatorische Fähigkeiten;
  • vollendete und versuchte Taten;
  • terroristische Vorbereitung;
  • Rückfälligkeit;
  • nach Schwere gewichtete Kennzahlen.

Keine einzelne Zahl trägt alle diese Dimensionen.


10. Was ein belastbareres System ausweisen würde

Das deutsche PMK-System ist differenzierter, als Kritiker oft zugeben. Es trennt Themenfelder von ideologischen Kategorien, kennt mehrere ideologische Bereiche und behält eine Restkategorie.

Transparenter könnte es trotzdem werden.

Herkunft der Einstufung

Für jeden anonymisierten Fall sollte festgehalten bleiben:

  • welche Belege die Einstufung tragen;
  • ob das Motiv eingestanden, erschlossen oder ungeklärt war;
  • welche Stelle einstufte;
  • das Datum der Einschätzung;
  • der Grad an Sicherheit;
  • spätere Änderungen.

Versionsgeschichte

Jahresstatistiken erscheinen oft als endgültige Momentaufnahme. Besser wäre offenzulegen:

  • die ursprüngliche Einstufung;
  • spätere Korrekturen;
  • den Grund jeder Korrektur;
  • die statistische Wirkung der Revisionen.

Dann liesse sich tatsächliches Tatgeschehen von verändertem Behördenwissen trennen.

Getrennte Beweisstände

Die veröffentlichten Daten sollten unterscheiden:

  • bestätigtes Motiv;
  • stark gestütztes Motiv;
  • wahrscheinliches Motiv;
  • vorläufige Zuordnung;
  • gemischtes Motiv;
  • unbekanntes Motiv.

Ein ideologisches Etikett ohne Beweisstand erzeugt mehr Gewissheit, als der Fall tragen mag.

Ereignis- und Deliktebene

Ein Ereignis kann mehrere Straftaten erzeugen. Die öffentliche Berichterstattung sollte trennen lassen:

  • Zahl der Ereignisse;
  • Zahl der Delikte;
  • Zahl der Tatverdächtigen;
  • Zahl der Opfer;
  • Zahl der Verletzten;
  • Zahl der Todesfälle.

Schwerekennzahlen

Gewalt-Gesamtsummen sollten von eigenen Reihen begleitet werden für:

  • Tötungsdelikte;
  • versuchte Tötungsdelikte;
  • schwere Körperverletzung;
  • Brandstiftung und Sprengstoffdelikte;
  • Terrorismus;
  • Angriffe auf Personen;
  • Angriffe auf Sachen;
  • Widerstands- und Ordnungsdelikte.

Sonst wird eine breite Gewaltsumme mit der Zählung terroristischer oder lebensbedrohlicher Anschläge verwechselt.

Historische Tabellen, die sich nachrechnen lassen

Bei Definitionsänderungen sollten die Behörden veröffentlichen:

  • die frühere Definition;
  • die neue Definition;
  • das Datum des Inkrafttretens;
  • die betroffenen Kategorien;
  • eine rückgerechnete Reihe, soweit möglich;
  • einen ausdrücklichen Hinweis, wo Vergleich unmöglich ist.

Die Trennung von ausländischer und religiöser Ideologie 2017 ist genau der Strukturbruch, der in jeder Längsschnittgrafik sichtbar markiert gehören sollte.


11. Die Pflicht zur Auslegung

Bevor eine öffentliche Statistik in der Schlagzeile steht, durchläuft sie mehrere Stufen:

  1. ein Vorgang geschieht;
  2. jemand zeigt ihn an oder entdeckt ihn;
  3. die Polizei ermittelt;
  4. ein Straftatbestand wird kodiert;
  5. ein Motiv wird zugeschrieben;
  6. thematische und ideologische Klassifikation werden gesetzt;
  7. der Fall wird übermittelt und qualitätsgesichert;
  8. Summen werden veröffentlicht;
  9. Politik und Medien wählen einen Vergleich;
  10. die Öffentlichkeit trifft auf eine vereinfachte Behauptung.

Auf jeder Stufe kann Information hinzukommen, verloren gehen oder verdichtet werden.

Das macht amtliche Statistik nicht beliebig. Es macht sie zu administrativ erzeugten Beobachtungen: geregelten Versuchen, Wirklichkeit über Recht und Verwaltung zu beschreiben.

Die angemessene Antwort ist weder blinder Glaube noch die Verschwörungstheorie.

Es ist methodische Prüfung.


Schluss

Die These, Deutschland führe islamistische Anschläge systematisch als rechte Gewalt, hält der Prüfung nicht stand.

Islamistische und andere religiös motivierte Taten haben eine eigene Kategorie. Ausländisch-ideologische Gewalt hat eine andere. Aktuelle nahostbezogene Taten verteilen sich sichtbar auf religiöse, ausländische, linke, rechte und sonstige Klassifikationen.

Eine engere Kritik bleibt berechtigt.

Wo eine antisemitische Tat der rechten Kategorie zugeordnet wurde, weil kein gegenteiliges Motiv erkennbar war, drohte das System fehlendes Wissen in ideologische Gewissheit zu verwandeln. Die öffentlich verfügbaren Daten zeigen nicht, wie viele Fälle — wenn überhaupt — dadurch materiell falsch lagen. Eine pauschale statistische Korrektur tragen sie deshalb nicht.

Auch die Zehnjahresreihe zur Gewalt widersetzt sich der einfachen politischen Erzählung.

Rechte und linke Gewalt waren 2016–2025 in der Summe fast gleich, folgten aber verschiedenen Kurven. Linke Gewalt lag in weiten Teilen der früheren Periode höher. Rechte Gewalt wurde später dominant. Ausländisch-ideologische Gewalt schwankte stark mit internationalen Konflikten. Religiös motivierte Gewalt war zahlenmässig kleiner; die grosse Restkategorie zeigte, wie viel politisch motivierte Gewalt in kein sauberes ideologisches Schema passt.

Die allgemeine Gewaltkriminalität liefert einen weiteren unbequemen Befund: bestimmte nichtdeutsche Staatsangehörigkeitsgruppen sind unter den polizeilich identifizierten Tatverdächtigen stark überrepräsentiert, auch bezogen auf die Wohnbevölkerung. Das gehört ehrlich berichtet. Es ist kein Beweis, dass Staatsangehörigkeit selbst Gewalt verursacht.

Der Massstab muss symmetrisch sein.

Wir sollten einen beobachteten Unterschied nicht kleinreden, weil er politisch unbequem ist.

Wir sollten keine Erklärung erfinden, weil sie politisch nützlich ist.

Wir sollten Unsicherheit nicht als Gewissheit einstufen, nur um eine Tabelle zu füllen.

Das tiefste Problem öffentlicher Statistiken ist selten, dass jede Zahl falsch wäre. Es ist, dass eine Zahl innerhalb ihrer Verwaltungsdefinition stimmen und trotzdem für etwas in Anspruch genommen werden kann, das sie nie gemessen hat.

Vertrauenswürdige Statistik braucht mehr als genaues Zählen.

Sie braucht sichtbare Definitionen, bewahrte Unsicherheit, dokumentierte Revisionen und Zurückhaltung darüber, was die Belege tragen.

Denn sobald eine Klassifikation in die öffentliche Aufzeichnung eingeht, beschreibt sie Wirklichkeit nicht nur.

Sie beginnt mitzubestimmen, wie Wirklichkeit verstanden wird.