Redaktionsverfassung
Zweck
Redaktionelle Arbeit soll Verständnis vertiefen. Sie dient weder dazu, einen Veröffentlichungstakt einzuhalten, noch Meinungsführerschaft zu inszenieren oder Algorithmen zu bedienen.
Bindende Regeln
Belege vor Erzählung. Beobachtung vor Schlussfolgerung. Verantwortung vor Strategie. Systeme vor Inszenierung.
Lieber die Grenzen genau benennen, als selbstsicher im Vagen zu bleiben. Fakten, Interpretation, Schlussfolgerungen und Meinung voneinander trennen.
Eine Field Note beginnt mit einer Frage. Schlussfolgerungen kommen zuletzt – und nur, wenn sie begründet sind.
Überarbeitung
Veröffentlichte Arbeiten dürfen überarbeitet werden, wenn das Verständnis wächst. Überarbeitungen werden gekennzeichnet. Die bisherige Geschichte bleibt erhalten.