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Wenn Klassifikation zur Realität wird

Was Deutschlands Statistik zur politisch motivierten Kriminalität über rechte, linke und islamistische Gewalt sagen kann — und was nicht

Quiet statistical records office with classification stamps and an open case file on a desk, and metal archive drawers behind with one residual drawer ajar
  • Kriminalitätsstatistiken sind zuerst Klassifikationen — erst danach «Fakten über Gewalt».
  • Kategoriendesign, Zählregeln und politische Rahmung formen, was die Öffentlichkeit zu sehen glaubt.
  • Vergleiche zwischen rechter, linker und islamistischer Gewalt ohne Methodendisziplin erzeugen Scheinsicherheit.
  • Verantwortliche sollten fragen, was eine Kennzahl einschliesst, ausschliesst und belohnt — nicht nur die Schlagzeilenrate.
  • Wenn Klassifikation zur Realität wird, gehört Messung zur zu prüfenden Systemsicht.
Was bedeutet hier «Klassifikation wird Realität»?

Dass die Art, wie Behörden Ereignisse benennen und zählen, Wahrnehmung und Politik stärker bestimmen kann als die Vorfälle allein. Kategorien sind keine neutralen Spiegel.

Können politisch motivierte Kriminalitätsstatistiken trotzdem nützlich sein?

Ja — wenn man sie als operative Artefakte mit bekannten Definitionen, Revisionen und Anreizen liest. Schwach sind sie als ungeprüfter Beleg für eine bevorzugte Erzählung.

Was sollte man zuerst prüfen?

Definitionen, Zeiträume, Einschlussregeln und ob Verschiebungen in den Zahlen Verhalten, Meldeverhalten oder Klassifikationspraxis abbilden.

Seit Jahren kursiert in der deutschen politischen Debatte eine Behauptung: Islamistische Anschläge, oder von Islamisten verübte antisemitische Straftaten, würden angeblich als rechte Kriminalität erfasst. Träfe das in relevantem Umfang zu, würde dies die deutsche Statistik zur politisch motivierten Gewalt in ihrem Fundament untergraben. Es würde die gemessene Prävalenz rechter Gewalt aufblähen, islamistische Gewalt verschleiern und die demokratische Debatte bereits auf der statistischen Grundlage verzerren.

Die allgemeine Behauptung ist jedoch falsch.

Das deutsche System zur Erfassung politisch motivierter Kriminalität unterscheidet explizit zwischen rechten, linken, ausländischen und religiösen Ideologien. Islamistische Straftaten gehören grundsätzlich zur Kategorie der religiösen Ideologie. Politische Gewalt, die einer nichtreligiösen, aus dem Ausland stammenden Ideologie entspringt, gehört zur ausländischen Ideologie. Die Nationalität, Ethnizität oder der Aufenthaltsstatus des Täters bestimmen diese Einordnung nicht. Massgebend ist das der Tat zugeschriebene Motiv.

Aber die falsche allgemeine Behauptung verweist auf ein engeres, reales und interessanteres Problem.

Für zumindest einen Teil des hier untersuchten Zeitraums erlaubten die deutschen Klassifikationsregeln, bestimmte antisemitische Straftaten dann der rechten politischen Kriminalität zuzuordnen, wenn keine gegenteiligen Hinweise auf das Motiv des Täters vorlagen. Diese Regel bedeutete nicht, dass jede antisemitische Straftat als rechts eingestuft wurde. Sie bedeutete auch nicht, dass bekannte islamistische Anschläge routinemässig in die rechte Kategorie verschoben wurden. Sie erlaubte jedoch, dass das Fehlen widersprechender Beweise als Ersatz für einen positiven Nachweis eines rechten Motivs fungieren konnte.

Diese Unterscheidung ist der Gegenstand dieses Essays.

Die Frage ist nicht, ob die deutsche Kriminalstatistik gefälscht ist. Dafür gibt es keine Belege. Die Frage ist, wie administrative Klassifikationen den Anschein objektiver Realität gewinnen, wie viel Unsicherheit den Veröffentlichungsprozess überlebt und welche Schlussfolgerungen die resultierenden Zahlen vernünftigerweise stützen können.

Die weiterreichende Lehre geht über Kriminalität hinaus:

Öffentliche Statistiken zählen nicht bloss Ereignisse. Sie kodieren institutionelle Entscheidungen darüber, was ein Ereignis ist.


Der Befund in einfacher Sprache

Fünf Schlussfolgerungen lassen sich anhand der verfügbaren Evidenz vertreten.

Erstens: Islamistische Anschläge werden nicht systematisch als rechte Gewalt erfasst. Deutschland unterhält eine eigene Kategorie für religiös motivierte politische Kriminalität, und aktuelle Daten zeigen, dass eine erhebliche Zahl islamistischer und nahostbezogener Straftaten entweder der religiösen oder der ausländischen Ideologie zugeordnet wird.

Zweitens: Bei antisemitischen Straftaten, deren Motiv nicht hinreichend geklärt war, bestand ein echtes Klassifikationsproblem. Das Problem war nicht, dass Behörden wissentlich nachgewiesene islamistische Straftaten nahmen und sie als rechts bezeichneten. Es bestand darin, dass eine Standardannahme Unsicherheit in eine positive ideologische Klassifikation verwandeln konnte.

Drittens: Politisch motivierte Gewalt und allgemeine Gewaltkriminalität sind unterschiedliche statistische Universen. Das eine ist nach politischem Motiv organisiert. Das andere ist primär nach dem Straftatbestand organisiert. Nationalitätsdaten aus der allgemeinen Polizeilichen Kriminalstatistik lassen sich nicht ohne einen Kategorienfehler in die Statistik der politisch motivierten Kriminalität einfügen.

Viertens: Rechte und linke politische Gewalt wurden zwischen 2016 und 2025 in bemerkenswert ähnlichem Umfang erfasst, obschon ihre Verlaufskurven sehr unterschiedlich waren. Linke Gewalt war während weiter Teile der ersten Hälfte des Jahrzehnts höher. Rechte Gewalt war in der zweiten Hälfte deutlich höher.

Fünftens: Ausländische Staatsangehörige sind unter den polizeilich ermittelten Tatverdächtigen bei allgemeiner Gewaltkriminalität deutlich überrepräsentiert, auch bezogen auf die Wohnbevölkerung. Das ist ein realer beschreibender Befund. Er ist für sich genommen keine kausale Erklärung von Gewalt.

Diese Schlussfolgerungen können nebeneinander bestehen. Keine erfordert die Unterdrückung einer anderen.


1. Was das deutsche PMK-System tatsächlich misst

Deutschland erfasst politisch motivierte Kriminalität über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität, abgekürzt KPMD-PMK.

Das System wird gemeinsam vom Bund und den Ländern betrieben. Die örtliche Polizei und in der Regel das zuständige Landeskriminalamt beurteilen eine Straftat und übermitteln sie an das Bundeskriminalamt (BKA). Die primäre Verantwortung für die Einstufung liegt bei den Ländern, da sie über die detaillierten Falldaten verfügen.

Eine Straftat kann in das PMK-System eingehen, wenn ihre Umstände oder die erkennbare Einstellung des Täters darauf hindeuten, dass sie unter anderem darauf abzielte, politische Entscheidungsprozesse zu beeinflussen, sich politischen Zielen zu widersetzen, die verfassungsmässige Ordnung anzugreifen, deutsche Auslandsinteressen mit Gewalt zu gefährden oder eine Person aufgrund eines politisch relevanten zugeschriebenen Merkmals zum Ziel zu machen.

Das System erfasst anschliessend mehrere Dimensionen.

Dazu gehören unter anderem:

  • die Straftat selbst;
  • das zugeschriebene politische Motiv;
  • die ideologische Kategorie;
  • thematische Felder wie Antisemitismus, Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit;
  • das Ziel der Straftat;
  • ob die Straftat als extremistisch gilt;
  • ob sie die Definition politischer Gewalt erfüllt.

Eine Straftat kann daher gleichzeitig antisemitisch und rechts, antisemitisch und islamistisch oder antisemitisch und mit einer ausländischen politischen Ideologie verbunden sein. «Antisemitisch» ist eine thematische Beschreibung. «Rechts» oder «religiöse Ideologie» ist ein zugeschriebener ideologischer Hintergrund. Es sind keine austauschbaren Etiketten.

Die fünf Hauptkategorien der Ideologie

Für den hier untersuchten Zeitraum sind die Hauptkategorien:

  1. PMK-rechts
  2. PMK-links
  3. PMK-ausländische Ideologie
  4. PMK-religiöse Ideologie
  5. PMK-sonstige Zuordnung

Bis Ende 2022 wurde die letzte Kategorie als nicht zuzuordnen bezeichnet. Für ab 2023 begangene Straftaten heisst sie sonstige Zuordnung. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine politisch motivierte Straftat sich nicht sinnvoll einer der vier Hauptkategorien zuordnen lässt.

Diese Kategorie ist kein statistischer Ausschuss. Sie ist ein wesentliches Eingeständnis, dass politische Motivation nicht immer in eine saubere Taxonomie aus links–rechts–religiös–ausländisch passt.

Was als politische Gewalt gilt

Politische Gewalt ist eine Teilmenge der gesamten politisch motivierten Kriminalität. Sie umfasst Straftaten wie:

  • Tötungsdelikte;
  • Körperverletzung;
  • Brandstiftung und Sprengstoffdelikte;
  • Landfriedensbruch;
  • gefährliche Eingriffe in den Verkehr;
  • Freiheitsentziehung;
  • Raub;
  • Erpressung;
  • Widerstandsdelikte;
  • bestimmte Sexualdelikte.

Diese Breite ist bedeutsam. «Eine politisch motivierte Gewalttat» ist nicht gleichbedeutend mit «ein terroristischer Anschlag». Sie kann ein Tötungsdelikt beschreiben, aber auch eine körperliche Auseinandersetzung, Widerstand gegen die Polizei oder Gewalt während einer Demonstration. Terrorismus ist ein engerer und schwererer Begriff, obwohl terroristische Straftaten ebenfalls innerhalb des breiteren PMK-Systems erfasst werden.

Eine Zählung von Gewaltdelikten misst somit die Häufigkeit innerhalb eines definierten Katalogs. Sie misst nicht Schwere, Opferzahlen, gesellschaftliche Wirkung oder terroristische Fähigkeiten.


2. Methodik des Zehnjahresvergleichs

Diese Analyse umfasst die vollständigen Berichtsjahre 2016 bis 2025. Das unvollständige Jahr 2026 ist aus den Längsschnitt-Gesamtsummen ausgeschlossen.

Der Vergleich folgt fünf Regeln.

Regel eins: Gewalt verwenden, nicht die Gesamtzahl der PMK-Delikte

Die Gesamtzahlen der PMK enthalten grosse Mengen an Propagandadelikten, Volksverhetzung, Beleidigungen, Sachbeschädigungen, Delikten mit verbotenen Symbolen sowie Verstössen im Zusammenhang mit Demonstrationen oder Wahlen.

Diese Zahlen sind wichtig, aber sie sind kein Massstab für physische Gewalt.

2025 registrierte Deutschland beispielsweise 85 837 politisch motivierte Delikte, von denen 4 156 als Gewaltdelikte eingestuft wurden. Die beiden Zahlen beschreiben unterschiedliche Phänomene.

Regel zwei: die offiziellen Kategorien beibehalten

Die untenstehende Tabelle stuft einzelne Fälle nicht eigenständig neu ein. Ein offiziell rechter Fall bleibt rechts, sofern öffentlich verfügbare Evidenz auf Fallebene keine vertretbare Grundlage für eine andere Schlussfolgerung liefert.

Es wäre methodisch unzulässig, sämtliche Delikte mit unbekannten Tätern, alle antisemitischen Delikte oder alle von Personen mit Migrationshintergrund begangenen Delikte pauschal aus der Kategorie rechts herauszurechnen.

Regel drei: den strukturellen Bruch von 2017 anerkennen

2016 verwendete die Statistik noch die breitere Kategorie der politisch motivierten Ausländerkriminalität. Ab 2017 wurden religiöse Ideologie und ausländische Ideologie getrennt ausgewiesen.

Der Wert für 2016 in der Spalte zum Ausländerbezug ist daher nicht direkt mit den späteren Werten für ausländische Ideologie gleichzusetzen. Jede Zehnjahressumme, die diese Kategorien einbezieht, muss unter Berücksichtigung dieses Bruchs interpretiert werden.

Regel vier: die Zahlen als administrative Beobachtungen behandeln

Die PMK-Zahlen beschreiben Delikte, die den Behörden bekannt sind und von ihnen klassifiziert wurden. Sie sind keine Vollerhebung jeder politisch motivierten Tat, die in Deutschland begangen wurde.

Veränderungen können widerspiegeln:

  • tatsächliche Veränderungen im Tatgeschehen;
  • Veränderungen im Anzeigeverhalten;
  • Veränderungen bei der polizeilichen Aufklärung;
  • rechtliche Änderungen;
  • Revisionen von Definitionen;
  • grosse politische Ereignisse;
  • veränderte Klassifikationspraxis;
  • Fälle, die nach dem ursprünglichen Meldezeitpunkt gemeldet oder neu eingestuft wurden.

Regel fünf: aus deskriptiven Kategorien keine Kausalität ableiten

Eine Kategorie kann zeigen, dass die Behörden einer Straftat ein Motiv zugeschrieben haben. Sie erklärt ohne weitere Evidenz nicht, warum der Täter gehandelt hat, warum sich ein Trend verändert hat oder warum eine Bevölkerungsgruppe eine höhere erfasste Rate aufweist als eine andere.


3. Politisch motivierte Gewalt, 2016–2025

Die folgende Tabelle fasst die endgültigen Jahreszahlen politisch motivierter Gewaltdelikte nach offizieller Kategorie zusammen.

JahrRechtsLinksAusländerbezug¹Religiöse IdeologieSonstige / nicht zuzuordnenGesamt
20161.6981.7025973144.311
20171.1301.967233923223.744
20181.1561.340425583873.366
20199861.052351483952.832
20201.0921.526113435913.365
20211.0421.203140601.4443.889
20221.170842372511.6084.043
20231.270916491907943.561
20241.488762975877954.107
20251.5981.087704986694.156
2016–202512.63012.3974.401627²7.31937.374

¹ Der Wert für 2016 gehört zur früheren Oberkategorie der politisch motivierten Ausländerkriminalität und ist nicht vollständig mit der ab 2017 verwendeten Kategorie der ausländischen Ideologie vergleichbar.

² Religiöse Ideologie wird in dieser Reihe erst ab 2017 separat ausgewiesen.

Quellenhinweis: eigene Berechnung des Autors auf Basis der jährlichen PMK-Berichtsreihe des BKA. Der Jahresbericht 2023, die offizielle Berichterstattung für 2024 sowie die Veröffentlichung für 2025 wurden zur Überprüfung der jüngeren Reihe verwendet; die historischen Werte entsprechen der langjährigen BKA-Tabelle.

Was die Tabelle zeigt

Über das gesamte Jahrzehnt erfasste das offizielle System:

  • 12.630 rechte Gewaltdelikte;
  • 12.397 linke Gewaltdelikte;
  • 4.401 Delikte in der Spalte zum Ausländerbezug;
  • 627 religiös motivierte Gewaltdelikte ab 2017;
  • 7.319 Delikte in der Kategorie sonstige / nicht zuzuordnen.

Rechte und linke Gewalt waren über den gesamten Zehnjahreszeitraum in der Summe daher fast gleich hoch: rund 33,8 Prozent beziehungsweise 33,2 Prozent der Gesamtsumme.

Diese numerische Nähe kann jedoch irreführend sein, da sie eine ausgeprägte Verschiebung im Zeitverlauf verdeckt.

Von 2016 bis 2020 erfasste das System:

  • 7.587 linke Gewaltdelikte
  • 6.062 rechte Gewaltdelikte

Von 2021 bis 2025 erfasste es:

  • 6.568 rechte Gewaltdelikte
  • 4.810 linke Gewaltdelikte

Das Jahrzehnt kannte keine einzige stabile Hierarchie. Linke Gewalt dominierte weite Teile der früheren Periode, während rechte Gewalt ab 2022 in jedem einzelnen Jahr die grösste Einzelkategorie wurde.

2025 stiegen die rechten Gewaltdelikte auf 1.598. Auch die linke Gewalt nahm deutlich zu, von 762 auf 1.087. Die ausländisch-ideologische Gewalt ging vom ungewöhnlich hohen Niveau von 975 im Jahr 2024 auf 704 zurück, während die religiös motivierte Gewalt von 87 auf 98 anstieg.

Die Gesamtsumme von 4.156 im Jahr 2025 war der höchste seit 2016 erfasste Wert, blieb aber unter den 4.311 Gewaltdelikten des Jahres 2016. Die offizielle Formulierung «höchster Stand seit 2016» ist somit die zutreffende Beschreibung.

Was die Tabelle nicht zeigt

Sie zeigt nicht:

  • die Zahl der einzelnen Täter;
  • die Zahl der Opfer;
  • die Schwere der Verletzungen;
  • ob ein Fall organisierten Terrorismus betraf;
  • ob mehrere Delikte aus einem einzigen Ereignis entstanden sind;
  • ob sich das mutmassliche Motiv später gerichtlich bestätigte;
  • ob ein Täter zusätzliche oder widersprüchliche ideologische Überzeugungen hatte;
  • die Zahl der nie gemeldeten oder nie als politisch erkannten Delikte.

Sie kann auch keine moralische Gleichsetzung zwischen den Kategorien herstellen. Tausend Fälle in zwei Kategorien müssen kein vergleichbares Verhalten, vergleichbare Ziele oder vergleichbare Folgen bedeuten.

Eine Zählung ist keine vollständige Bedrohungsanalyse.


4. Warum die PMK-Gesamtzahlen häufig missbraucht werden

Der häufigste Fehler in der öffentlichen Debatte besteht darin, PMK-Gesamtzahlen so zu vergleichen, als wären sie gleichbedeutend mit Gewalttaten.

2025 entfielen auf PMK-rechts 42.544 erfasste Delikte und 1.598 Gewaltdelikte. Auf PMK-links entfielen 13.490 Delikte und 1.087 Gewaltdelikte. Die rechte Gesamtzahl war mehr als dreimal so hoch wie die linke, während die Zahl der Gewaltdelikte etwa anderthalbmal so hoch war.

Der Unterschied erklärt sich teilweise durch die Zusammensetzung der Kategorien. Die rechte Statistik enthält sehr grosse Zahlen von Propagandadelikten und Delikten mit verbotenen nationalsozialistischen Symbolen. Die linken Gesamtzahlen werden stark von Demonstrationen, Wahlen, politischen Gipfeltreffen, Sachbeschädigungen und Auseinandersetzungen mit politischen Gegnern oder der Polizei beeinflusst. Das BKA selbst weist darauf hin, dass grosse Ereignisse den jährlichen Umfang und die Zusammensetzung von PMK-links erheblich verändern können.

Keine der beiden Statistiken ist illegitim. Sie beantworten schlicht unterschiedliche Fragen.

Die Gesamtzahl rechter Delikte ist relevant für die Prävalenz illegaler Propaganda, Volksverhetzung und organisierter ideologischer Aktivität. Die Teilmenge der Gewaltdelikte ist relevanter, wenn es um physische Aggression geht. Terrorismusstatistiken, Tötungsdelikte, Opferzahlen und nachrichtendienstliche Einschätzungen beantworten wiederum andere Fragen.

Die jeweils günstigste Zahl auszuwählen, um eine bevorzugte Erzählung zu stützen, ist keine Analyse. Es ist Metrik-Shopping.


5. Wurden islamistische Delikte als rechts erfasst?

Die allgemeine Behauptung

Die These, dass deutsche Behörden islamistische Anschläge generell als rechte Gewalt zählen, wird weder durch das Klassifikationssystem noch durch die verfügbaren Daten gestützt.

Islamistische Motivation fällt unter religiöse Ideologie. Eine nichtreligiöse, aus dem Ausland stammende Ideologie fällt unter ausländische Ideologie. Die Behörden halten zudem eine Kategorie sonstige Zuordnung bereit, wenn die verfügbaren Fakten keine der Hauptkategorien tragen.

Die Verteilung der Delikte im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt bietet einen praktischen Test.

In den ersten neun Monaten des Jahres 2024 erfassten die Behörden 3.931 politisch motivierte Delikte im Zusammenhang mit diesem Konflikt. Davon wurden:

  • 2.816 der ausländischen Ideologie zugeschrieben;
  • 383 der religiösen Ideologie;
  • 249 einer linken Motivation;
  • 166 einer rechten Motivation;
  • 317 der sonstigen Zuordnung.

Diese Zahlen sind nicht vereinbar mit einem System, das islamistische oder nahostbezogene Delikte automatisch in rechte Kriminalität umwandelt.

Die engere und berechtigte Kritik

Die ernstzunehmende Kritik betrifft den historischen Umgang mit antisemitischen Delikten, deren Motivation nicht positiv festgestellt werden konnte.

Die Bundesregierung erklärte 2021, dass antisemitische Delikte PMK-rechts zugeordnet wurden, wenn weder die Umstände der Tat noch die erkennbare Einstellung des Täters gegenteilige Hinweise lieferten. Solche gegenteiligen Hinweise konnten etwa Merkmale des Täters, die verwendete Sprache oder die verwendeten Symbole betreffen. Lagen entsprechende Anhaltspunkte vor, war eine Straftat stattdessen links, der ausländischen Ideologie oder der religiösen Ideologie zuzuordnen.

Die Regierung verteidigte diese Praxis mit Verweis auf die historisch zentrale Rolle des Antisemitismus in der rechten Ideologie und erklärte, mehrstufige Qualitätskontrollen hätten keine Hinweise auf einen statistisch verzerrenden Effekt ergeben.

Beide Teile dieser Aussage sind es wert, festgehalten zu werden.

Es ist historisch und empirisch begründet, Antisemitismus als zentrales Element des deutschen Rechtsextremismus anzuerkennen.

Es ist ebenso methodisch problematisch, das Fehlen gegenteiliger Beweise so zu behandeln, als wäre es ein positiver Beweis für ein rechtes Motiv.

Das Problem lässt sich formal ausdrücken:

«Kein Beweis dafür, dass die Tat nicht rechts war» ist nicht gleichbedeutend mit «Beweis dafür, dass die Tat rechts war».

Das beweist nicht, dass eine grosse Zahl von Delikten falsch klassifiziert wurde. Es zeigt, dass die Regel die Möglichkeit einer Fehlklassifikation enthielt.

Das Ausmass dieses Effekts lässt sich aus aggregierten öffentlichen Daten nicht verlässlich berechnen.

Unbekannte Täter und ideologische Symbole

Eine verwandte Kontroverse betrifft Delikte, die von unbekannten Personen unter Verwendung expliziter nationalsozialistischer Propaganda oder Symbole begangen wurden.

Die Bundesregierung bestätigte 2025, dass Delikte mit verbotenen Symbolen wie Hakenkreuzen oder SS-Runen PMK-rechts zugeordnet werden, wenn keine gegenteiligen Fakten zur Motivation vorliegen.

Dies sollte nicht so beschrieben werden, als würden die Behörden vorgeben, die persönliche Ideologie eines nicht identifizierten Täters zu kennen. Die Klassifikation betrifft den beobachtbaren ideologischen Gehalt der Tat.

Diese Methode bleibt fehleranfällig. Ein Symbol könnte theoretisch provokativ, ironisch, betrügerisch oder von jemandem verwendet werden, der eine andere Gruppe belasten möchte. Aber ein explizites nationalsozialistisches Symbol als rechts einzustufen, unterscheidet sich wesentlich davon, eine ideologisch mehrdeutige antisemitische Tat allein deshalb als rechts einzustufen, weil ein anderes Motiv noch nicht nachgewiesen wurde.

Die Beweisqualität ist unterschiedlich und sollte auch so ausgewiesen werden.


6. Warum die umstrittene Regel nicht einfach «korrigiert» werden kann

Es mag verlockend sein, eine vermeintlich saubere Statistik zu rekonstruieren, indem man einen Anteil der antisemitischen Delikte aus PMK-rechts entfernt und der religiösen Ideologie zuweist.

Das würde die Daten nicht verbessern. Es würde eine unbegründete Annahme durch eine andere ersetzen.

Eine vertretbare Neueinstufung erfordert Evidenz auf Fallebene, etwa:

  • ein Geständnis oder eine ideologische Erklärung;
  • Kommunikationsaufzeichnungen;
  • Mitgliedschaft in einer Organisation;
  • vom Täter konsumierte oder verbreitete Propaganda;
  • die Auswahl des Ziels;
  • die verwendete Sprache und Symbole;
  • die Vorbereitung der Tat;
  • Feststellungen von Staatsanwaltschaft oder Gerichten;
  • eine spätere offizielle Neueinstufung.

Name, Nationalität, Religion oder Migrationsgeschichte des Täters reichen dafür nicht aus.

Ein syrischer Täter ist nicht automatisch Islamist. Ein deutscher Täter ist nicht automatisch rechts. Ein muslimischer Täter kann aus einem persönlichen, kriminellen, nationalistischen, islamistischen, antisemitischen, psychiatrischen oder gemischten Motiv handeln. Eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit kann im Namen einer ausländischen oder religiösen Ideologie handeln.

Jede ernsthafte Überprüfung muss daher mindestens drei getrennte Felder bewahren:

  1. die offizielle Klassifikation zum Meldezeitpunkt;
  2. später festgestellte Erkenntnisse;
  3. eine unabhängige Beweisbewertung, einschliesslich des Grads an Sicherheit.

Bleibt die Beweislage unzureichend, ist das korrekte Ergebnis keine ideologisch bequeme Schätzung.

Es ist unbekannt.


7. Die Kategorie «sonstige Zuordnung» ist kein Mangel

Die grosse Zahl von Delikten in der Kategorie sonstige beziehungsweise ehemals nicht zuzuordnen wird manchmal als Beleg dafür angeführt, dass das PMK-System versagt habe.

Die entgegengesetzte Deutung ist oft die treffendere.

Zwischen 2016 und 2025 wurden 7.319 Gewaltdelikte — fast ein Fünftel der Gesamtsumme — in dieser Kategorie erfasst. Die Zahl war 2021 und 2022 besonders hoch.

Eine substanzielle Rest- oder Unbekannt-Kategorie verringert die scheinbare Präzision der Statistik. Das ist aber vorzuziehen, wenn die Alternative darin bestünde, uneindeutige Fälle gewaltsam in eine politisch erkennbare Schublade zu pressen.

Der Zweck statistischer Klassifikation sollte nicht darin bestehen, Unsicherheit aus der Schlusstabelle zu entfernen. Er sollte darin bestehen, Unsicherheit ehrlich darzustellen.

Ein verlässliches System muss sagen können:

  • politisch motiviert, Ideologie ungeklärt;
  • gemischtes ideologisches Motiv;
  • nur vorläufige Einschätzung;
  • später neu eingestuft;
  • unzureichende Beweislage;
  • nachträglich festgestelltes nichtpolitisches Motiv.

Eine Datenbank, die Unsicherheit nicht darstellen kann, beseitigt Unsicherheit nicht.

Sie verbirgt sie.


8. Allgemeine Gewaltkriminalität und Nationalität: eine getrennte Frage

Die Debatte springt oft von politischer Gewalt zu «Ausländerkriminalität», ohne anzuerkennen, dass sich der Datensatz geändert hat.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik, kurz PKS, erfasst allgemeine Straftaten, die von der Polizei bearbeitet werden. Anders als das PMK-System ist sie nicht primär nach politischer Ideologie organisiert.

2025 ging die Gewaltkriminalität in der PKS um 2,3 Prozent zurück. Die Zahl der Tatverdächtigen sank um 2,6 Prozent, und die Zahl der nach der spezifischen PKS-Definition als Zuwanderer eingestuften Tatverdächtigen fiel um 7,2 Prozent. Nichtdeutsche Staatsangehörige stellten dennoch 42,9 Prozent der identifizierten Tatverdächtigen bei Gewaltkriminalität.

Die zutreffende deskriptive Schlussfolgerung lautet:

Nichtdeutsche Staatsangehörige sind unter den polizeilich identifizierten Tatverdächtigen bei Gewaltkriminalität weiterhin deutlich überrepräsentiert, trotz eines moderaten Rückgangs im jüngsten Berichtsjahr.

Das ist ein bedeutsamer Befund. Er darf weder verschwiegen noch mit mehr Erklärungskraft belegt werden, als er tragen kann.

Warum Bevölkerungsanteile allein nicht genügen

Ein Vergleich zwischen den 42,9 Prozent der Tatverdächtigen und dem gesamten Ausländeranteil an der Bevölkerung ist informativ, aber unvollständig.

Kriminalitätsrisiko ist innerhalb einer Bevölkerung nicht gleichmässig verteilt. Es variiert stark nach:

  • Alter;
  • Geschlecht;
  • Einkommen;
  • familiären Verhältnissen;
  • urbanem Umfeld;
  • Kontakt zu kriminellen Netzwerken;
  • sozialer Ausgrenzung;
  • Bildung;
  • Gewalterfahrungen;
  • Aufenthaltsstatus;
  • Aufenthaltsdauer;
  • Polizei- und Anzeigeverhalten.

Ausländische Bevölkerungsgruppen in Deutschland weisen nicht dieselbe Alters- und Geschlechtsstruktur auf wie die deutsche Wohnbevölkerung. Eine Bevölkerungsgruppe mit einem höheren Anteil junger Männer wird tendenziell eine höhere erfasste Rate an Gewaltdelikten aufweisen, selbst wenn die Nationalität keinen eigenständigen kausalen Effekt hat.

Das ist kein Grund, den beobachteten Unterschied zu verwerfen. Es ist ein Grund, ihn sorgfältiger zu berechnen.

Tatverdächtigenbelastungszahl

Deutschlands Tatverdächtigenbelastungszahl, kurz TVBZ, verbessert die rohen Anteile an Tatverdächtigen, indem sie die Zahl der ansässigen Tatverdächtigen pro 100.000 Einwohner der jeweiligen Bevölkerungsgruppe berechnet, wobei Kinder unter acht Jahren ausgeschlossen werden.

Für Gewaltkriminalität im Jahr 2025 meldete die offizielle Sonderauswertung:

StaatsangehörigkeitAnsässige Tatverdächtige pro 100.000
Deutsch158
Syrisch1.722
Irakisch1.512
Afghanisch1.508
Bulgarisch838
Serbisch772
Rumänisch571
Kosovarisch540
Türkisch514
Ukrainisch479
Polnisch391

Diese Zahlen betreffen die zehn nichtdeutschen Staatsangehörigkeiten mit den grössten absoluten Tatverdächtigenzahlen in der jeweiligen Kategorie. Sie sind keine Rangliste aller in Deutschland vertretenen Nationalitäten.

Die Unterschiede sind zu gross, um sie als reines Artefakt der Verwendung absoluter Zahlen abzutun. Die Raten zeigen eine echte Überrepräsentation mehrerer Gruppen unter den polizeilich identifizierten ansässigen Tatverdächtigen.

Aber auch die TVBZ beantwortet die kausale Frage nicht.

Sie zählt polizeiliche Tatverdächtige, nicht Verurteilungen. Sie verwendet die Staatsangehörigkeit anstelle von Ethnizität, Religion oder Migrationsbiografie. Sie standardisiert nicht automatisch alle Gruppen auf dieselbe Alters-, Geschlechts-, sozioökonomische und geografische Zusammensetzung. Einige Bevölkerungsnenner sind vergleichsweise klein, und die Regierung weist darauf hin, dass geringe Bevölkerungszahlen zu stark schwankenden Raten führen können. Die PKS ist zudem eine Ausgangsstatistik: Fälle werden erfasst, wenn die polizeiliche Bearbeitung abgeschlossen und der Vorgang abgegeben wird, nicht notwendigerweise in dem Jahr, in dem die Tat begangen wurde.

Die vertretbare Aussage lautet daher weder:

Es gibt keinen bedeutsamen Unterschied.

Noch:

Die Nationalität verursacht den Unterschied.

Sondern:

Bestimmte nichtdeutsche Staatsangehörigkeitsgruppen sind unter den erfassten Tatverdächtigen bei Gewaltkriminalität deutlich überrepräsentiert, auch unter Berücksichtigung der Grösse der jeweiligen Wohnbevölkerung. Die Statistik allein zeigt nicht, welcher Anteil dieses Unterschieds auf Demografie, soziale Bedingungen, Selektionseffekte, Migrationsumstände, kulturelle Faktoren, individuelles Verhalten oder andere Mechanismen zurückzuführen ist.

Die Beobachtung muss der Erklärung vorausgehen.

Sie kann sie nicht ersetzen.


9. Vier statistische Kategorienfehler

Ein grosser Teil der öffentlichen Auseinandersetzung lässt sich auf vier wiederkehrende Fehler reduzieren.

Ideologie ist nicht Nationalität

Eine Straftat ist nicht islamistisch, weil der Tatverdächtige Muslim, Araber, Afghane oder Syrer ist. Sie ist islamistisch, wenn Beweise darauf hindeuten, dass eine religiös-politische Ideologie die Tat motivierte.

Umgekehrt muss ein Täter nicht ethnisch deutsch sein, um eine rechte Straftat zu begehen.

Ein Tatverdächtiger ist kein verurteilter Täter

Die PKS erfasst Personen, die die Polizei nach Abschluss ihrer Fallbearbeitung als Tatverdächtige identifiziert. Ein Tatverdächtiger kann später freigesprochen werden, das Verfahren kann eingestellt werden, oder die rechtliche Bewertung kann sich ändern.

Verurteilungsstatistiken beantworten eine andere Frage.

Politische Gewalt ist nicht allgemeine Gewalt

PMK-Gewalt betrifft ein zugeschriebenes politisches Motiv. PKS-Gewalt betrifft definierte Straftatbestände unabhängig vom politischen Motiv.

Eine Auseinandersetzung zwischen zwei Personen kann allgemeine Gewaltkriminalität sein. Dasselbe Verhalten kann in die PMK eingehen, wenn Beweise auf eine politische oder hassmotivierte Motivation hindeuten.

Häufigkeit ist nicht Schwere

Ein System, das Delikte zählt, vergibt jedem gezählten Delikt nach seinen Zählregeln eine Einheit. Es gewichtet einen versuchten Massenanschlag mit terroristischem Hintergrund nicht automatisch stärker als eine Körperverletzung im Rahmen einer Demonstration.

Eine umfassende Bedrohungsanalyse bräuchte mindestens:

  • Deliktzahlen;
  • Opferzahlen;
  • Todesfälle;
  • Verletzte;
  • Waffenart;
  • Zielauswahl;
  • organisatorische Fähigkeiten;
  • vollendete und versuchte Delikte;
  • terroristische Vorbereitung;
  • Rückfälligkeit;
  • nach Schwere gewichtete Kennzahlen.

Keine einzelne Zahl kann alle diese Dimensionen abbilden.


10. Was ein vertrauenswürdigeres System veröffentlichen würde

Das deutsche PMK-System ist differenzierter, als seine Kritiker oft anerkennen. Es unterscheidet Themenfelder von ideologischen Kategorien, bietet mehrere ideologische Bereiche und behält eine Restkategorie bei.

Es könnte dennoch erheblich transparenter gestaltet werden.

Herkunft der Klassifikation

Für jeden anonymisierten Fall sollte das System bewahren:

  • die Evidenz, die die Klassifikation stützt;
  • ob das Motiv eingestanden, erschlossen oder ungeklärt war;
  • die für die Klassifikation zuständige Stelle;
  • das Datum der Einschätzung;
  • den Grad an Sicherheit;
  • spätere Änderungen.

Versionsgeschichte

Jahresstatistiken werden oft als endgültige Momentaufnahmen präsentiert. Ein besseres System würde offenlegen:

  • die ursprüngliche Klassifikation;
  • spätere Korrekturen;
  • den Grund für jede Korrektur;
  • den statistischen Effekt der Revisionen.

Dies würde es ermöglichen, tatsächliche Veränderungen im Tatgeschehen von Veränderungen im administrativen Kenntnisstand zu unterscheiden.

Getrennte Beweisstufen

Die veröffentlichten Daten sollten unterscheiden zwischen:

  • bestätigtem Motiv;
  • stark gestütztem Motiv;
  • wahrscheinlichem Motiv;
  • vorläufiger Zuordnung;
  • gemischtem Motiv;
  • unbekanntem Motiv.

Ein ideologisches Etikett ohne Beweisstufe erzeugt mehr Gewissheit, als der zugrunde liegende Fall rechtfertigen mag.

Ereignis- und Deliktebene

Ein Ereignis kann mehrere Straftaten hervorbringen. Die öffentliche Berichterstattung sollte es Analysten erlauben, zu unterscheiden zwischen:

  • Zahl der Ereignisse;
  • Zahl der Delikte;
  • Zahl der Tatverdächtigen;
  • Zahl der Opfer;
  • Zahl der Verletzten;
  • Zahl der Todesfälle.

Schweremassstäbe

Gewalt-Gesamtzahlen sollten von getrennten Reihen begleitet werden für:

  • Tötungsdelikte;
  • versuchte Tötungsdelikte;
  • schwere Körperverletzung;
  • Brandstiftung und Sprengstoffdelikte;
  • Terrorismus;
  • Angriffe auf Personen;
  • Angriffe auf Sachen;
  • Widerstands- und Ordnungsdelikte.

Dies würde verhindern, dass eine breite Gewalt-Gesamtsumme mit einer Zählung terroristischer oder lebensbedrohlicher Anschläge verwechselt wird.

Reproduzierbare historische Tabellen

Wann immer sich Definitionen ändern, sollten die Behörden veröffentlichen:

  • die frühere Definition;
  • die neue Definition;
  • das Datum des Inkrafttretens;
  • die betroffenen Kategorien;
  • eine rückgerechnete Reihe, soweit möglich;
  • einen expliziten Hinweis, wo ein Vergleich nicht möglich ist.

Die Trennung von ausländischer und religiöser Ideologie im Jahr 2017 ist genau die Art von strukturellem Bruch, der in jeder Längsschnittgrafik visuell gekennzeichnet werden sollte.


11. Die Verantwortung der Interpretation

Eine öffentliche Statistik durchläuft mehrere Stufen, bevor sie in einer Schlagzeile erscheint:

  1. ein Ereignis findet statt;
  2. jemand meldet oder entdeckt es;
  3. die Polizei ermittelt;
  4. eine Straftat wird rechtlich kodiert;
  5. ein Motiv wird zugeschrieben;
  6. eine thematische und ideologische Klassifikation wird zugewiesen;
  7. der Fall wird übermittelt und qualitätsgesichert;
  8. aggregierte Zahlen werden veröffentlicht;
  9. Politiker und Medien wählen einen Vergleich aus;
  10. die Öffentlichkeit begegnet einer vereinfachten Behauptung.

Auf jeder Stufe kann Information hinzugefügt, verloren oder verdichtet werden.

Das macht die amtliche Statistik nicht beliebig. Es macht sie zu konstruierten Beobachtungen: strukturierten Versuchen, die Realität durch rechtliche und administrative Regeln zu beschreiben.

Die angemessene Reaktion ist weder blinder Glaube noch verschwörungstheoretische Ablehnung.

Es ist methodische Sorgfalt.


Fazit

Die Behauptung, Deutschland erfasse islamistische Anschläge systematisch als rechte Gewalt, hält der Überprüfung nicht stand.

Islamistische und andere religiös motivierte Delikte haben ihre eigene Kategorie. Ausländisch-ideologische Gewalt hat eine andere. Aktuelle nahostbezogene Delikte verteilen sich sichtbar über religiöse, ausländische, linke, rechte und sonstige Klassifikationen.

Eine engere Kritik bleibt berechtigt.

Wo eine antisemitische Straftat der rechten Kategorie zugeordnet wurde, weil kein gegenteiliges Motiv erkennbar war, bestand für das Klassifikationssystem die Gefahr, fehlendes Wissen in ideologische Gewissheit zu verwandeln. Die öffentlich verfügbaren Daten zeigen nicht, wie viele Fälle, wenn überhaupt, dadurch materiell falsch klassifiziert wurden. Sie stützen daher keine pauschale statistische Korrektur.

Auch die Zehnjahresreihe zur Gewalt widersetzt sich einer einfachen politischen Erzählung.

Rechte und linke Gewalt waren zwischen 2016 und 2025 in der Summe fast gleich hoch, folgten aber unterschiedlichen Verlaufskurven. Linke Gewalt war während weiter Teile der früheren Periode höher. Rechte Gewalt wurde in der späteren Periode dominant. Ausländisch-ideologische Gewalt schwankte stark mit internationalen Konflikten. Religiös motivierte Gewalt war zahlenmässig geringer, während die grosse Restkategorie zeigte, wie viel politisch motivierte Gewalt sich nicht in eine saubere ideologische Taxonomie einfügt.

Die allgemeine Gewaltkriminalität liefert einen weiteren unbequemen Befund: Bestimmte nichtdeutsche Staatsangehörigkeitsgruppen sind unter den polizeilich identifizierten Tatverdächtigen stark überrepräsentiert, auch bezogen auf die Wohnbevölkerung. Diese Beobachtung sollte ehrlich berichtet werden. Sie sollte nicht als Beweis dafür missverstanden werden, dass die Nationalität selbst Gewalt verursacht.

Der geforderte Massstab ist symmetrisch.

Wir sollten einen beobachteten Unterschied nicht kleinreden, weil er politisch unbequem ist.

Wir sollten keine Erklärung erfinden, weil sie politisch nützlich ist.

Wir sollten Unsicherheit nicht als Gewissheit klassifizieren, nur um eine Tabelle zu vervollständigen.

Das tiefste Problem öffentlicher Statistiken liegt selten darin, dass jede Zahl falsch wäre. Es liegt darin, dass eine Zahl innerhalb ihrer administrativen Definition korrekt sein und trotzdem verwendet werden kann, um etwas zu behaupten, das sie nie gemessen hat.

Vertrauenswürdige Statistik erfordert daher mehr als genaues Zählen.

Sie erfordert sichtbare Definitionen, bewahrte Unsicherheit, dokumentierte Revisionen und Zurückhaltung darüber, was die Evidenz tatsächlich stützen kann.

Denn sobald eine Klassifikation in die öffentliche Aufzeichnung eingeht, beschreibt sie nicht nur die Realität.

Sie beginnt, zu bestimmen, wie diese Realität verstanden wird.